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   VG Potsdam, 07.08.2014 - 4 L 583/14   

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https://dejure.org/2014,21651
VG Potsdam, 07.08.2014 - 4 L 583/14 (https://dejure.org/2014,21651)
VG Potsdam, Entscheidung vom 07.08.2014 - 4 L 583/14 (https://dejure.org/2014,21651)
VG Potsdam, Entscheidung vom 07. August 2014 - 4 L 583/14 (https://dejure.org/2014,21651)
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  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus VG Potsdam, 07.08.2014 - 4 L 583/14
    Welche Anforderungen sich hieraus im Einzelnen ergeben, hängt maßgeblich davon ab, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 4 C 8/11 -, BVerwGE 145, 145).
  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87

    Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Hindernisse für Grundstücksteilung,

    Auszug aus VG Potsdam, 07.08.2014 - 4 L 583/14
    Ausnahmen hiervon sind nur dort vertretbar - dann allerdings auch geboten -, wo bei Verwendung des grundbuchrechtlichen Begriffs die Gefahr entstünde, dass der Sinn einer bestimmten bau- und bodenrechtlichen Regelung handgreiflich verfehlt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1973 - 4 C 48.72 -, BVerwGE 44, 250, und Urteil vom 14. Februar 1991 - 4 C 51/87 -, BVerwGE 88, 24).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus VG Potsdam, 07.08.2014 - 4 L 583/14
    Zum Schutz der Nachbarn ist daher das Rücksichtnahmegebot ausreichend, das eine Abwägung der nachbarlichen Interessen ermöglicht und den Nachbarn vor unzumutbaren Beeinträchtigungen schützt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1995 - 4 B 52/95 -, BRS 57 Nr. 209).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13

    Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im

    Auszug aus VG Potsdam, 07.08.2014 - 4 L 583/14
    Dabei genügt es nicht, wenn ein Vorhaben die Situation für den Nachbarn nachteilig verändert, eine Rechtsverletzung ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn der Nachbar in städtebaulich relevanten Belangen unzumutbar beeinträchtigt ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, juris m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 48.72

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 Abs. 3 BBauG; Erledigung des

    Auszug aus VG Potsdam, 07.08.2014 - 4 L 583/14
    Ausnahmen hiervon sind nur dort vertretbar - dann allerdings auch geboten -, wo bei Verwendung des grundbuchrechtlichen Begriffs die Gefahr entstünde, dass der Sinn einer bestimmten bau- und bodenrechtlichen Regelung handgreiflich verfehlt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1973 - 4 C 48.72 -, BVerwGE 44, 250, und Urteil vom 14. Februar 1991 - 4 C 51/87 -, BVerwGE 88, 24).
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 73.68

    Maß der baulichen Nutzung bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus VG Potsdam, 07.08.2014 - 4 L 583/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Grundstück im bauplanungsrechtlichen Sinne grundsätzlich mit dem bürgerlich- rechtlichen (grundbuchrechtlichen) Grundstück gleichzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 - 4 C 73.68 -, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 28).
  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 2 B 13.98

    Vorbescheid; Bebauungsplan; Befreiung; Geschossigkeit; Atriumhaus;

    Auszug aus VG Potsdam, 07.08.2014 - 4 L 583/14
    Ein nachbarlicher Interessenausgleich und damit Schutz von Nachbarn ist durch Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung nur ausnahmsweise bezweckt (vgl. BayVGH, Urteil vom 19. März 2013 - 2 B 13.98 -, juris).
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